Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nijland Cycling B.V. – Juli 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nijland Cycling B.V. mit Sitz in (8111 CM) Heeten, Telgenweg 12. Die Nijland Cycling B.V. ist unter der Nummer 38020120 registriert.
Definitionen
Nijland Cycling: Das private Unternehmen Nijland Cycling B.V., auch als Auftragnehmer, Verkäufer oder „Cargo Cycling” (ein unter bestimmten Umständen verwendeter Handelsname) bezeichnet.
Andere Partei / Käufer / Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die Waren und/oder Dienstleistungen von Nijland Cycling erwirbt.
Angebot: Jedes schriftliche oder mündliche Angebot von Nijland Cycling.
Vereinbarung: Jede mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Nijland Cycling und der anderen Partei über die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Bedingungen im Sinne von Artikel 6:231 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Parteien: Nijland Cycling und die andere Partei gemeinsam.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, Angebote, Vereinbarungen und daraus resultierenden Dienstleistungen zwischen Nijland Cycling und der anderen Partei.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden ausdrücklich abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden und nur für die betreffende Vereinbarung.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Nijland Cycling kann diese Bedingungen einseitig ändern.
Nicht geregelte Angelegenheiten sind entsprechend dem Zweck und Geist dieser Bedingungen auszulegen.
Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Preise in Angeboten gelten nicht automatisch für zukünftige Transaktionen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die andere Partei zustande.
Schriftliche Bestätigungen gelten als korrekt, sofern sie nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich beanstandet werden.
Zusammengesetzte Angebote verpflichten nicht zur Teillieferung.
Preise und Fristen können angepasst werden, wenn sich die von der anderen Partei bereitgestellten Informationen als unrichtig oder unvollständig erweisen.
Offensichtliche Fehler in Angeboten sind für Nijland Cycling nicht bindend.
Nijland Cycling wird seine Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen als Verpflichtung zur bestmöglichen Anstrengung erfüllen.
Die andere Partei muss alle erforderlichen Informationen und Gegenstände rechtzeitig bereitstellen.
Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen können zu einer Aussetzung und/oder zusätzlichen Kosten führen.
Wenn eine Anzahlung erforderlich ist, kann Nijland Cycling die Leistung bis zum Eingang der Zahlung aufschieben.
Nijland Cycling kann Arbeiten an Dritte weitervergeben.
Gewünschte Änderungen müssen schriftlich eingereicht werden.
Preisänderungen aufgrund von Änderungen sind zulässig.
Lieferzeiten können im Falle von Änderungen ohne Zustimmung verlängert werden.
Das Risiko geht mit Vertragsabschluss auf die andere Partei über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Liefertermine sind unverbindlich. Im Falle einer Verzögerung muss die andere Partei eine angemessene Nachfrist gewähren.
Teillieferungen sind möglich und werden separat in Rechnung gestellt.
Die andere Partei ist für die Richtigkeit der Lieferadressen verantwortlich.
Nijland Cycling garantiert, dass die gelieferten Artikel zum Zeitpunkt der Lieferung den üblichen Standards entsprechen.
Für Teile von Drittanbietern beschränkt sich die Garantie auf die vom jeweiligen Lieferanten gewährte Garantie (max. 24 Monate).
Nach Ermessen von Nijland Cycling können berechtigte Ansprüche zu einer Reparatur, einem Ersatz oder einer Rückerstattung führen.
Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Verwendung, Verschleißteilen, unsachgemäßer Wartung, unbefugten Änderungen oder bei Vertragsverletzung durch die andere Partei.
Die ordnungsgemäße Wartung liegt in der Verantwortung der anderen Partei.
Die andere Partei darf ihre Verpflichtungen während eines Gewährleistungsanspruchs nicht aussetzen.
Die andere Partei muss die Ware bei Lieferung prüfen und sichtbare Mängel innerhalb von 14 Tagen melden.
Nicht sichtbare Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.
Aus Reklamationen entsteht kein Recht auf Aussetzung der Verpflichtungen.
Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb der festgelegten Fristen geltend gemacht werden.
Alle Rechte am geistigen Eigentum (z. B. Zeichnungen, Modelle, Verfahren) verbleiben bei Nijland Cycling.
Entstehen während der Vertragslaufzeit Rechte an geistigem Eigentum, so gehen diese auf Nijland Cycling über.
Falls erforderlich, wird die andere Partei bei der Übertragung dieser Rechte kooperieren.
Die gewährten Nutzungsrechte sind nicht exklusiv, nicht übertragbar und in Umfang und Dauer begrenzt.
Nijland Cycling kann Lizenzen jederzeit ohne Entschädigung widerrufen.
Das Eigentum an den gelieferten Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Nijland Cycling.
Die andere Partei darf diese Waren nicht belasten.
Nijland Cycling kann unbezahlte Waren ohne Haftung zurückfordern.
Die andere Partei muss bei Bedarf Zugang zum Abruf gewähren und Ansprüche Dritter melden.
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und zusätzliche Kosten, sofern nicht anders angegeben.
Nijland Cycling behält sich vor, die Preise aufgrund von Kostensteigerungen anzupassen.
Wenn die Erhöhung 10 % übersteigt, kann die andere Partei den Vertrag kündigen.
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Handelszinsen an.
Zahlungen werden zuerst den Zinsen, dann den Kosten und schließlich den ältesten Rechnungen zugeordnet.
Eine Aufrechnung oder Aussetzung durch die andere Partei ist nicht zulässig.
Nijland Cycling haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Handelsverluste, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Die Haftung ist, falls zutreffend, auf den Rechnungswert oder die Versicherungsleistung begrenzt.
Die andere Partei stellt Nijland Cycling von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf ausgeschlossene Haftungsfälle beziehen.
Es besteht keine Haftung, wenn das Produkt unsachgemäß verwendet, schlecht gewartet oder ohne Genehmigung verändert wurde.
Höhere Gewalt umfasst unter anderem Lieferkettenausfälle, staatliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Epidemien und die Nichtverfügbarkeit von Personal.
Während höherer Gewalt werden Verpflichtungen ausgesetzt.
Wenn die Situation länger als zwei Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
Teilleistungen können in Rechnung gestellt werden, wenn sie einen eigenständigen Wert haben.
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Übergabe der Ware, z. B. bei der Lieferung, auf die andere Partei über.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Sonderanfertigungen oder nach den Vorgaben der anderen Partei hergestellte Waren.
Während einer etwaigen Bedenkzeit muss die andere Partei mit den Gegenständen sorgfältig umgehen.
Im Falle einer Vertragsverletzung durch Nijland Cycling muss die andere Partei eine angemessene Nachbesserungsfrist gewähren.
Eine vorzeitige Kündigung ohne Verzug ist nach niederländischem Recht nicht zulässig.
Für alle Angebote, Verträge und damit zusammenhängende Rechtsgeschäfte gilt niederländisches Recht.
Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Zwolle, Niederlande, vorgelegt.
