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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nijland Cycling B.V. – Juli 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nijland Cycling B.V. mit Sitz in (8111 CM) Heeten, Telgenweg 12. Die Nijland Cycling B.V. ist unter der Nummer 38020120 registriert.


Definitionen

  • Nijland Cycling: Das private Unternehmen Nijland Cycling B.V., auch als Auftragnehmer, Verkäufer oder „Cargo Cycling” (ein unter bestimmten Umständen verwendeter Handelsname) bezeichnet.

  • Andere Partei / Käufer / Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die Waren und/oder Dienstleistungen von Nijland Cycling erwirbt.

  • Angebot: Jedes schriftliche oder mündliche Angebot von Nijland Cycling.

  • Vereinbarung: Jede mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Nijland Cycling und der anderen Partei über die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Bedingungen im Sinne von Artikel 6:231 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

  • Parteien: Nijland Cycling und die andere Partei gemeinsam.


Artikel 1 – Anwendbarkeit
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, Angebote, Vereinbarungen und daraus resultierenden Dienstleistungen zwischen Nijland Cycling und der anderen Partei.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden ausdrücklich abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  • Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden und nur für die betreffende Vereinbarung.

  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  • Nijland Cycling kann diese Bedingungen einseitig ändern.

  • Nicht geregelte Angelegenheiten sind entsprechend dem Zweck und Geist dieser Bedingungen auszulegen.


Artikel 2 – Angebote und Vertragsabschluss
  • Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  • Die Preise in Angeboten gelten nicht automatisch für zukünftige Transaktionen.

  • Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die andere Partei zustande.

  • Schriftliche Bestätigungen gelten als korrekt, sofern sie nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich beanstandet werden.

  • Zusammengesetzte Angebote verpflichten nicht zur Teillieferung.

  • Preise und Fristen können angepasst werden, wenn sich die von der anderen Partei bereitgestellten Informationen als unrichtig oder unvollständig erweisen.

  • Offensichtliche Fehler in Angeboten sind für Nijland Cycling nicht bindend.


Artikel 3 – Durchführung des Abkommens
  • Nijland Cycling wird seine Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen als Verpflichtung zur bestmöglichen Anstrengung erfüllen.

  • Die andere Partei muss alle erforderlichen Informationen und Gegenstände rechtzeitig bereitstellen.

  • Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen können zu einer Aussetzung und/oder zusätzlichen Kosten führen.

  • Wenn eine Anzahlung erforderlich ist, kann Nijland Cycling die Leistung bis zum Eingang der Zahlung aufschieben.

  • Nijland Cycling kann Arbeiten an Dritte weitervergeben.


Artikel 4 – Änderungen der Vereinbarung
  • Gewünschte Änderungen müssen schriftlich eingereicht werden.

  • Preisänderungen aufgrund von Änderungen sind zulässig.

  • Lieferzeiten können im Falle von Änderungen ohne Zustimmung verlängert werden.


Artikel 5 – Lieferung
  • Das Risiko geht mit Vertragsabschluss auf die andere Partei über, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • Die Liefertermine sind unverbindlich. Im Falle einer Verzögerung muss die andere Partei eine angemessene Nachfrist gewähren.

  • Teillieferungen sind möglich und werden separat in Rechnung gestellt.

  • Die andere Partei ist für die Richtigkeit der Lieferadressen verantwortlich.


Artikel 6 – Produktgarantie
  • Nijland Cycling garantiert, dass die gelieferten Artikel zum Zeitpunkt der Lieferung den üblichen Standards entsprechen.

  • Für Teile von Drittanbietern beschränkt sich die Garantie auf die vom jeweiligen Lieferanten gewährte Garantie (max. 24 Monate).

  • Nach Ermessen von Nijland Cycling können berechtigte Ansprüche zu einer Reparatur, einem Ersatz oder einer Rückerstattung führen.

  • Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Verwendung, Verschleißteilen, unsachgemäßer Wartung, unbefugten Änderungen oder bei Vertragsverletzung durch die andere Partei.

  • Die ordnungsgemäße Wartung liegt in der Verantwortung der anderen Partei.

  • Die andere Partei darf ihre Verpflichtungen während eines Gewährleistungsanspruchs nicht aussetzen.


Artikel 7 – Inspektion und Beschwerden
  • Die andere Partei muss die Ware bei Lieferung prüfen und sichtbare Mängel innerhalb von 14 Tagen melden.

  • Nicht sichtbare Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.

  • Aus Reklamationen entsteht kein Recht auf Aussetzung der Verpflichtungen.

  • Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb der festgelegten Fristen geltend gemacht werden.


Artikel 8 – Geistiges Eigentum
  • Alle Rechte am geistigen Eigentum (z. B. Zeichnungen, Modelle, Verfahren) verbleiben bei Nijland Cycling.

  • Entstehen während der Vertragslaufzeit Rechte an geistigem Eigentum, so gehen diese auf Nijland Cycling über.

  • Falls erforderlich, wird die andere Partei bei der Übertragung dieser Rechte kooperieren.

  • Die gewährten Nutzungsrechte sind nicht exklusiv, nicht übertragbar und in Umfang und Dauer begrenzt.

  • Nijland Cycling kann Lizenzen jederzeit ohne Entschädigung widerrufen.


Artikel 9 – Eigentumsvorbehalt
  • Das Eigentum an den gelieferten Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Nijland Cycling.

  • Die andere Partei darf diese Waren nicht belasten.

  • Nijland Cycling kann unbezahlte Waren ohne Haftung zurückfordern.

  • Die andere Partei muss bei Bedarf Zugang zum Abruf gewähren und Ansprüche Dritter melden.


Artikel 10 – Zahlung
  • Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und zusätzliche Kosten, sofern nicht anders angegeben.

  • Nijland Cycling behält sich vor, die Preise aufgrund von Kostensteigerungen anzupassen.

  • Wenn die Erhöhung 10 % übersteigt, kann die andere Partei den Vertrag kündigen.

  • Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

  • Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Handelszinsen an.

  • Zahlungen werden zuerst den Zinsen, dann den Kosten und schließlich den ältesten Rechnungen zugeordnet.

  • Eine Aufrechnung oder Aussetzung durch die andere Partei ist nicht zulässig.


Artikel 11 – Haftung
  • Nijland Cycling haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Handelsverluste, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

  • Die Haftung ist, falls zutreffend, auf den Rechnungswert oder die Versicherungsleistung begrenzt.

  • Die andere Partei stellt Nijland Cycling von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf ausgeschlossene Haftungsfälle beziehen.

  • Es besteht keine Haftung, wenn das Produkt unsachgemäß verwendet, schlecht gewartet oder ohne Genehmigung verändert wurde.


Artikel 12 – Höhere Gewalt
  • Höhere Gewalt umfasst unter anderem Lieferkettenausfälle, staatliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Epidemien und die Nichtverfügbarkeit von Personal.

  • Während höherer Gewalt werden Verpflichtungen ausgesetzt.

  • Wenn die Situation länger als zwei Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag kündigen.

  • Teilleistungen können in Rechnung gestellt werden, wenn sie einen eigenständigen Wert haben.


Artikel 13 – Gefahrenübergang
  • Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Übergabe der Ware, z. B. bei der Lieferung, auf die andere Partei über.


Artikel 14 – Widerrufsrecht
  • Das Widerrufsrecht gilt nicht für Sonderanfertigungen oder nach den Vorgaben der anderen Partei hergestellte Waren.

  • Während einer etwaigen Bedenkzeit muss die andere Partei mit den Gegenständen sorgfältig umgehen.


Artikel 15 – Kündigung
  • Im Falle einer Vertragsverletzung durch Nijland Cycling muss die andere Partei eine angemessene Nachbesserungsfrist gewähren.

  • Eine vorzeitige Kündigung ohne Verzug ist nach niederländischem Recht nicht zulässig.


Artikel 16 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Für alle Angebote, Verträge und damit zusammenhängende Rechtsgeschäfte gilt niederländisches Recht.

  • Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Zwolle, Niederlande, vorgelegt.